Glasschaden

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Sie haben ein Problem mit einem Steinschlag? Wir lösen dieses gern für Sie!

Für alle Glasreparaturen oder Erneuerungen von Front-, Heck- und Seitenscheiben stehen Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiter beratend zur Seite.

Glasschäden können über Ihre Teilkaskoversicherung mit bzw. ohne Selbstbeteiligung reguliert werden. Dabei erfolgt keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Durch eine Reparaturkostenabtretung können wir die entstandenen Kosten direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.


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